KLM haftet für Verletzung eines Gepäckarbeiters

Chaos auf Schiphol und anderen europäischen Flughäfen ist die Nachricht des Tages, vor allem, weil die Ferien für viele näher rücken. Enorm lange Warteschlangen, Menschen, die ihre Flüge verpassen, Koffer, die verloren gehen. So macht es keinen Spaß, den Urlaub zu beginnen.

Im Juni dieses Jahres wurde ein Fall veröffentlicht, der zeigt, dass die Gepäckarbeiter bei KLM eine harte Zeit haben.
Ein Gepäckarbeiter erlitt Verletzungen. Das Verladen des Gepäcks musste durch eine offene Luke an der Vorderseite des Flugzeugs erfolgen. Hilfsmittel wie ein Rollwagen, eine Treppe und/oder eine sogenannte Rampenschlange waren nicht vorhanden. Da keine Hilfsmittel zur Verfügung standen, sprang der Mitarbeiter selbst in den Frachtraum, indem er seine Hände in den Frachtraum legte, sich auf dem Boden des Frachtraums abstützte und sprang. Diese Art des Einstiegs in den Laderaum war bei KLM-Mitarbeitern offenbar üblich, wenn keine Hilfsmittel zur Verfügung standen. Beim Sprung schlug der Angestellte mit dem Arm gegen die Türkante und landete dann mit dem Gesicht auf der Türkante, wobei er schwere Verletzungen erlitt. KLM wurde im Namen des Angestellten haftbar gemacht.

Die Frage, ob KLM als Arbeitgeber für die Verletzung des Gepäckmitarbeiters haftbar ist, wurde in einem Teilstreitverfahren behandelt. Das Gericht erachtete es als bedeutsam, dass der Angestellte den Ladebereich betreten musste, um seine Aufgaben zu erfüllen. Außerdem war nicht erwiesen, dass der am Tatort anwesende Vorgesetzte den Arbeitnehmer gewarnt und/oder ihm angeboten hatte, ‘ein Machtwort zu sprechen’. KLM konnte daher nicht beweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen war. Gemäß Artikel 7:658 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haftet KLM für die Personenschäden des Gepäckmitarbeiters.

Nicht nur der Arbeitsdruck ist ein Problem bei KLM, sondern offenbar auch das Fehlen von Arbeitsmaterialien und Anweisungen. Meiner Meinung nach kam der Richter zu Recht zu dem Schluss, dass die KLM ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Das gesamte Urteil können Sie hier nachlesen:

https://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:RBAMS:2022:2727

 

Frau D.M.H. Rademakers

Pennino Anwälte