Die Alkoholklausel: Vorsicht ist geboten

Die Deckung von Schäden, die Sie durch Alkohol am Steuer verursacht haben, kann von einem WAM-Versicherer in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Versicherer alle Schäden, sowohl materielle als auch immaterielle, bei Ihnen als Fahrer geltend machen kann.
Bei schweren Verletzungen oder einem tödlichen Unfall kann sich dieser Betrag beträchtlich erhöhen, so dass Sie eine sehr hohe Schuld haben - manchmal ein Leben lang. Ein Hypotheken- oder Geldkredit kommt dann nicht mehr in Frage. Seien Sie also vorsichtig!

Beachten Sie, dass diese Alkoholklausel in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich und eindeutig sein muss. Mit anderen Worten, in den Versicherungsbedingungen muss wörtlich stehen, dass Schäden, die mit oder durch das Fahrzeug verursacht werden, nicht versichert sind, wenn der Fahrer Alkohol getrunken hat, oder eine ähnliche Formulierung.

Das Landgericht Rotterdam entschied kürzlich in einem Fall, in dem die Alkoholklausel ausdrücklich enthalten war. In den geltenden allgemeinen Bedingungen war festgelegt worden, dass Schäden, die durch das Auto verursacht werden, nicht versichert sind, wenn: - der Fahrer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, - wenn er mehr Alkohol im Blut oder in der Atemluft hat, als gesetzlich zulässig ist. Der Fahrer hatte einen tödlichen Unfall verursacht, für den er verantwortlich war. Der Versicherer entschädigte den Geschädigten in Höhe von 30.657,35 €. Später wurde von der Polizei festgestellt, dass der Beklagte zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkoholeinfluss stand. Der Versicherer forderte den vollen Betrag von dem Fahrer (d. h. seinem Versicherten) zurück. Das Gericht entschied unter anderem, dass es dem Fahrer nach den Versicherungsbedingungen hätte klar sein müssen, dass der von ihm verursachte Unfall nicht versichert war, weil er weit mehr Alkohol getrunken hatte als erlaubt. Der Versicherer ist daher berechtigt, den ausgezahlten Betrag zurückzufordern. Der Fahrer muss also für alle Schäden selbst aufkommen.

Wenn die Versicherungsbedingungen unklar oder zu allgemein formuliert sind (denken Sie an die Generalklausel oder eine Klausel, wonach Schäden nicht versichert sind, wenn der Fahrer nicht zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt ist), können sie im Prinzip nicht zu einer Rückforderung führen, da dem durchschnittlichen Versicherten dann nicht klar ist, was genau damit gemeint ist. Lesen Sie also immer sorgfältig Ihre Versicherungsbedingungen und vor allem: Setzen Sie sich nicht unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer! Sie können andere, aber auch sich selbst ernsthaft schädigen!